FE-Klassen

Klassen A1, A2 & A

Mit der Klasse A1 darfst du ein Kraftrad mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11kW/15PS bewegen. Das Mindestalter dafür beträgt 16 Jahre.

Mit der Klasse A2 darfst du ein Kraftrad mit einer Leistung von maximal 35kW/47PS bewegen. Allerdings darf das Verhältnis Leistung/Gewicht maximal 0,2kW/kg betragen. Und die Drosslung darf nur von einem Kraftrad unter einer Leistung von 70kW abgeleitet werden. Hier beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

Mit der Klasse A darfst du uneingeschränkt jedes Kraftrad ohne Leistungs- oder Hubraumbegrenzung fahren. Das Mindestalter für einen Direkterwerb liegt bei 24 Jahren.

Klasse AM

Du darfst leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge , dreirädrige Kleinkrafträder & leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50 ccm, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Leistung von 4kW fahren.

Das Mindestalter beträgt mindestens 15 Jahre. Diese Regelung gilt allerdings nur in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Klasse B

Mit der Klasse B darfst du Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3500 kg und maximal 8 Personen außer dem Fahrer bewegen. Desweiteren darfst du jederzeit einen Anhänger mitführen wenn dieser ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg besitzt. Außerdem darf der Anhänger auch schwerer als 750 kg sein wenn deine Fahrzeugkombination die zulässige Gesamtmasse von 3500 kg nicht überschreitet.

PKWAnhängerKombinationerlaubt?
3500kg750 kg4250 kgja
2000kg1500 kg3500 kgja
2000kg1900 kg3900 kgnein

Klasse BE

Mit der Klasse BE darfst du Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 750kg, aber maximal 3500kg bewegen. Eine Theorieausbildung ist nicht vorgeschrieben. Eine praktische Fahrerlaubnisprüfung allerdings schon.